Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Geschäftsbedingungen beruhen auf den einheitlichen Geschäftsbedingungen der österreichischen Werbeagenturen. Sämtliche personenbezogenen Angaben wurden auf die Firma MOREMEDIA e.U. (in Folge „MOREMEDIA®“) angepasst.
1. Allgemeines
Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und MOREMEDIA® gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von MOREMEDIA® ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende oder sie ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen sowie der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt. Die Vertragsparteien sind in diesem Fall verpflichtet, eine Ersatzregelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht.
2. Vertragsabschluß
Die Angebote von MOREMEDIA® sind freibleibend. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von MOREMEDIA® als angenommen, sofern MOREMEDIA® nicht – etwa durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages – zu erkennen gibt, dass der Auftrag angenommen wurde.
3. Leistung und Honorar
Sofern nicht anders vereinbart, beginnt der Honoraranspruch von MOREMEDIA® für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Für erbrachte Leistungen und die Abgeltung der Nutzungsrechte erhält MOREMEDIA® ein Honorar in der Höhe von 15% des über MOREMEDIA® abgewickelten Werbeetats. Alle Leistungen von MOREMEDIA®, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Dies gilt insbesondere für sämtliche Nebenleistungen. Alle MOREMEDIA® entstehenden Barauslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (z. B. Botendienste, außergewöhnliche Versandkosten oder Reisen), sind vom Kunden zu ersetzen. Kostenvoranschläge von MOREMEDIA® sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von MOREMEDIA® schriftlich veranschlagten um mehr als 20% übersteigen, wird MOREMEDIA® den Kunden darauf hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Für alle Arbeiten von MOREMEDIA®, die aus welchen Gründen auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt MOREMEDIA® eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde keinerlei Rechte an diesen Arbeiten; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe etc. sind vielmehr unverzüglich an MOREMEDIA® zurückzustellen. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag, dem Angebot, einem Pflichtenheft oder einer sonstigen schriftlichen Vereinbarung zwischen MOREMEDIA® und dem Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, alle zur ordnungsgemäßen Erbringung der Leistung notwendigen Informationen, Unterlagen, Freigaben und sonstigen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und vollständig zu erbringen. Verzögerungen, die durch mangelnde oder verspätete Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen nicht zu Lasten von MOREMEDIA®.
4. Präsentationen
Für die Teilnahme an Präsentationen steht MOREMEDIA® ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält MOREMEDIA® nach der Präsentation keinen Auftrag, bleiben alle Leistungen, insbesondere Präsentationsunterlagen und deren Inhalt, im Eigentum von MOREMEDIA®. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese in irgendeiner Form weiter zu nutzen; die Unterlagen sind unverzüglich an MOREMEDIA® zurückzustellen. Werden im Zuge einer Präsentation eingebrachte Ideen und Konzepte nicht in von MOREMEDIA® gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist MOREMEDIA® berechtigt, diese anderweitig zu verwenden. Ohne ausdrückliche Zustimmung von MOREMEDIA® ist die Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwendung von Präsentationsunterlagen unzulässig.
5. Eigentumsrecht und Urheberschutz
Alle Leistungen von MOREMEDIA®, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Ideen, Skizzen, Konzepte, Reinzeichnungen, Negative, Dias) – auch einzelne Teile daraus – bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von MOREMEDIA® und können von MOREMEDIA® jederzeit zurückverlangt werden. Die Herausgabe offener Dateien ist kein Vertragsbestandteil. Durch Zahlung des Honorars erwirbt der Kunde nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen von MOREMEDIA® nur selbst, ausschließlich in Österreich und nur für die Dauer des Agenturvertrages nutzen. Änderungen von durch MOREMEDIA® erbrachten Leistungen durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von MOREMEDIA® und – soweit urheberrechtlich geschützt – des Urhebers zulässig. Eine über den ursprünglich vereinbarten Nutzungsumfang hinausgehende Verwendung der Leistungen von MOREMEDIA® bedarf der Zustimmung von MOREMEDIA®. Hiefür steht MOREMEDIA® und dem Urheber eine gesonderte Vergütung zu. Nach Ablauf des Agenturvertrages ist für die weitere Nutzung der von MOREMEDIA® erstellten Leistungen eine gesonderte Zustimmung und Vergütung an MOREMEDIA® zu leisten, wobei im ersten Jahr nach Vertragsende die volle, im Vertrag vereinbarte Agenturvergütung (Regelfall 15%), im zweiten bzw. dritten Jahr die halbe Vergütung und ab dem vierten Jahr keine Vergütung mehr anfällt. MOREMEDIA® ist berechtigt, die erstellten Layouts für Eigenwerbung uneingeschränkt zu nutzen.
6. Kennzeichnung und Nennung
MOREMEDIA® ist berechtigt, auf Werbemitteln und bei Werbemaßnahmen auf MOREMEDIA® und ggf. den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht. Darüber hinaus ist MOREMEDIA® berechtigt, Werke sowie den Namen und das Logo des Kunden auf der Website als Referenz zu präsentieren.
7. Genehmigung
Alle Leistungen von MOREMEDIA® (insbesondere Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Farbabdrucke) sind vom Kunden binnen drei Tagen zu prüfen und schriftlich freizugeben. Unterbleibt eine rechtzeitige Freigabe, gelten die Leistungen als genehmigt. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die rechtliche Zulässigkeit (insbesondere die Wettbewerbs- und Kennzeichenrechtliche) der Agenturleistungen zu überprüfen. MOREMEDIA® veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden, wobei die Kosten hierfür vom Kunden zu tragen sind.
8. Termine
MOREMEDIA® bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Bei Nichteinhaltung ist der Kunde erst nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens vier Wochen und deren fruchtlosem Ablauf berechtigt, gesetzliche Rechte geltend zu machen. Schadenersatz wegen Verzugs ist nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von MOREMEDIA® möglich. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern von MOREMEDIA® – entbinden MOREMEDIA® von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Alle von MOREMEDIA® getätigten Angaben und Vereinbarungen über Umsetzungszeiten werden nach bestem Wissen erstellt, begründen jedoch keinen Anspruch auf Sicherheit. Die Vereinbarung von Pönalen für den Fall des Nicht-Erreichens von Fristen ist ausdrücklich ausgeschlossen. Treten Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen, Kriege oder andere unvorhersehbare Ereignisse) ein, die die Erbringung der Leistungen von MOREMEDIA® erschweren oder unmöglich machen, so sind beide Parteien für die Dauer und im Umfang der Wirkung dieser Ereignisse von ihren Leistungspflichten befreit. Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als drei Monate an, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass hieraus gegenseitige Ansprüche (insbesondere auf Schadenersatz) entstehen.
9. Zahlung
Die Rechnungen von MOREMEDIA® sind prompt und ohne Abzug ab Rechnungsdatum fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in Höhe von 12% p.a. als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von MOREMEDIA®. Der Kunde ist nur zur Aufrechnung mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen bzw. zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts berechtigt. Bei allen Aufträgen gilt eine Akontozahlung von 30% des Gesamtauftragswertes als vereinbart, die vor Beginn der Arbeiten fällig ist. Abrechnung bei Pauschalpreisprojekten: Für Projekte, deren Vergütung als Pauschalpreis vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung in Teilbeträgen. Nach Auftragserteilung ist die vereinbarte Anzahlung sofort fällig. Die weiteren Teilbeträge, die im Angebot als einzelne Positionen ausgewiesen sind, werden unmittelbar nach Erbringung der jeweiligen Teilleistungen durch MOREMEDIA® verrechnet, ohne dass es einer gesonderten Freigabe oder Abnahme durch den Kunden bedarf. Es gelten die jeweils vereinbarten Zahlungsziele. Abrechnung nach effektivem Aufwand: Bei Projekten, die nach effektivem Aufwand abgerechnet werden, erfolgt die Abrechnung am Ende jedes Kalendermonats auf Basis von Stundenauszügen für die im jeweiligen Monat erbrachten Leistungen, auch wenn sich das Projekt über einen längeren Zeitraum erstreckt.
10.Gewährleistung und Schadenersatz
Allfällige Reklamationen sind binnen drei Tagen nach Erbringung der Leistung schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Bei berechtigter und rechtzeitiger Reklamation hat der Kunde Anspruch auf Verbesserung der Leistung durch MOREMEDIA® innerhalb angemessener Frist. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss oder mangelhafter Leistung sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von MOREMEDIA® beruhen. Für überlassene Unterlagen des Kunden übernimmt MOREMEDIA® keinerlei Haftung.
11.Haftung
MOREMEDIA® führt alle Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durch und weist den Kunden rechtzeitig auf erkennbare Risiken hin. Für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (insbesondere wettbewerbs- und kennzeichenrechtlicher Art) ist jedoch der Kunde selbst verantwortlich. Gibt der Kunde eine von MOREMEDIA® vorgeschlagene Maßnahme frei, so übernimmt er das damit verbundene Risiko. MOREMEDIA® haftet nicht für Ansprüche Dritter, sofern MOREMEDIA® ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist. Der Kunde hält MOREMEDIA® in einem solchen Fall schad- und klaglos. Der Kunde haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Druck-, Satz- und Rechtschreibfehler liegen im Verantwortungsbereich des Kunden, sofern er den Korrekturabzug nicht ordnungsgemäß überprüft. Rechtliche Prüfung (Datenschutz, Impressum, etc.): MOREMEDIA® führt sämtliche Digitalprodukte mit größtmöglicher Sorgfalt, auf Grundlage fundierten Fachwissens und nach dem aktuellen Stand der Technik aus. Rechtlich relevante Inhalte wie Datenschutzinformationen, Impressumspflichten oder Cookie-Hinweise stellt MOREMEDIA® dem Kunden auf Wunsch als Vorlagen, etwa aus Online-Konfiguratoren, bereit. Die finale rechtliche Prüfung und die Verantwortung für die Rechtskonformität dieser Inhalte liegen jedoch ausschließlich beim Kunden. Auf ausdrücklichen Wunsch kann MOREMEDIA® den Kunden an spezialisierte Fachleute verweisen.
12. Datenschutz
MOREMEDIA® beachtet bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insbesondere DSGVO). Weiterführende Informationen zum Datenschutz finden sich in der gesonderten Datenschutzerklärung von MOREMEDIA®. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche datenschutzrechtlichen Vorgaben bei der Bereitstellung von Daten an MOREMEDIA® einzuhalten.
13. Anzuwendendes Recht
Auf die Vertragsbeziehungen zwischen dem Kunden und MOREMEDIA® findet ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts Anwendung. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt.
14. Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Hörsching. Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen MOREMEDIA® und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz von MOREMEDIA® örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. MOREMEDIA® ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Kunden zuständiges Gericht anzurufen.
14. Rechtsgrundlagen
Soweit in diesen AGB oder im Vertrag nichts anderes bestimmt ist, gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere jene des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB), des Gesetzes gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Hörsching, im Dezember 2024